EU-Konformitätserklärung und technische Dokumentation nach Anhang VII mindestens zehn Jahre bereithalten
Anhang-VII-Bündel, unterzeichnete EU-Konformitätserklärungen und die zugrundeliegenden SBOMs, VEX und Risikobewertungen werden unter einer harten zehnjährigen Aufbewahrungsregel mit manipulationssicherem Prüfprotokoll gespeichert.
- Export des technischen Dossiers packt Anhang VII in eine maschinenlesbare ZIP-Datei mit Manifest.
- Konformitätsnachweise erstellen mehrsprachige PDFs der EU-Konformitätserklärung (Modul A / B+C / H / EUCC); nach Ausstellung unveränderbar.
- Artefakt-Signatur (Sigstore mit oder ohne Schlüssel) schreibt Signaturen in ein Transparenzprotokoll und sichert so die Nichtabstreitbarkeit.
- Zehnjährige Aufbewahrung für SBOMs, Dokumente, Audit-Ereignisse und Schwachstellenaufzeichnungen, ohne vorzeitige Löschung bei einem Tarifwechsel.