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Der EU Cyber Resilience Act (Verordnung 2024/2847) legt Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen fest, die in der Europäischen Union verkauft werden. Er trat am 10. Dezember 2024 in Kraft; die vollständige Durchsetzung beginnt am 11. Dezember 2027.
Kritisch (Anhang IV)
HSM, Smartcards, Smart Meter. Erfordert eine europäische Cybersicherheitszertifizierung.
Wichtige Klasse II
Hypervisoren, Firewalls, Betriebssysteme. Erfordert eine Konformitätsbewertung durch Dritte.
Wichtige Klasse I
VPN, Passwortmanager, Identitätssysteme. Selbstbewertung mit Standards möglich.
Default (~90%)
Verbrauchergeräte, allgemeine Software. Selbstbewertung zulässig.
Dieses Tool bietet nur allgemeine Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Compliance-Anforderungen konsultieren Sie bitte den offiziellen CRA-Text und holen Sie professionellen Rat ein.
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