CRA für Automobilzulieferer: UN R155/R156 und Aftermarket
Wie der CRA für Automobilzulieferer und Aftermarket-Teile gilt: Fahrzeug-Typgenehmigungsausnahme, ISO/SAE 21434 und CRA-pflichtige Komponenten.
In diesem Artikel
- Zusammenfassung
- Die Automobilausnahme im CRA
- Verstehen, was ausgenommen ist
- Die Tier-Zulieferer-Frage
- ISO/SAE 21434 und CRA-Abstimmung
- Aftermarket-Produkte im Detail
- Ersatzteil-Erwägungen
- Praktische Compliance-Wege
- Branchenstandards und Ressourcen
- Checkliste für Automobilprodukte
- Wichtige Ressourcen
- Wie CRA Evidence hilft
Die Automobilindustrie hat ihre eigenen Cybersicherheitsvorschriften: UN R155 (CSMS) und R156 (SUMS) für die Fahrzeug-Typgenehmigung. Allerdings fallen viele automobilbezogene Produkte dennoch unter den CRA. Zu verstehen, welche Regulierung gilt, ist für OEMs, Tier-Zulieferer und Aftermarket-Produkthersteller wesentlich.
Dieser Leitfaden klärt die CRA-Anwendbarkeit für Automobilprodukte.
Zusammenfassung
- Fahrzeuge der Kategorien M, N und O, die unter die EU-Typgenehmigung nach Verordnung (EU) 2019/2144 fallen, sind nach Art. 2(2)(c) CRA ausgenommen; allein die Einhaltung von UN R155/R156 befreit ein Produkt nicht vom CRA
- Komponenten, die bei der Produktion in typgenehmigte Fahrzeuge integriert werden, sind ausgenommen
- Aftermarket-Produkte (Dashcams, OBD-Dongles, Ladeausrüstung) benötigen typischerweise CRA-Compliance
- Ersatzteile können ausgenommen sein, wenn sie Austauschteile für Originalkomponenten sind
- ISO/SAE 21434 bietet starke Grundlage für CRA, wo dieser zutrifft
Die Automobilausnahme im CRA
Was der CRA sagt
CRA Artikel 2(2) nimmt bestimmte Kraftfahrzeugprodukte aus:
Diese Verordnung gilt nicht für Produkte mit digitalen Elementen, auf die folgende Rechtsakte der Union Anwendung finden:
- c) Verordnung (EU) 2019/2144.
Zentrale Ausnahme (Art. 2(2)(c)): Die Ausnahme gilt für Produkte, auf die die Verordnung (EU) 2019/2144 Anwendung findet, d. h. für vollständige Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (Kategorien M, N und O) sowie für durch diese Typgenehmigung abgedeckte Komponenten. Der EU-Typgenehmigungsrahmen setzt UN R155/R156 für diese Fahrzeugkategorien um. Die bloße Einhaltung von UN R155/R156 befreit ein Produkt nicht vom CRA. Eigenständige vernetzte Aftermarket-Produkte fallen grundsätzlich in den CRA-Anwendungsbereich; ausgenommen sind nur identische Ersatzteile.
Warum die Ausnahme existiert
UN R155 und R156 verlangen bereits:
- Cybersicherheits-Managementsystem (CSMS)
- Software-Update-Managementsystem (SUMS)
- Cybersicherheitsbewertung bei Typgenehmigung
- Fortlaufende Cybersicherheitsüberwachung
Die EU vermied Doppelregulierung, indem typgenehmigte Automobilprodukte vom CRA ausgenommen wurden.
Verstehen, was ausgenommen ist
Typgenehmigte Fahrzeuge und Komponenten
VOM CRA AUSGENOMMEN:
| Produkt oder Kanal | CRA-Status | Warum |
|---|---|---|
| Komplette Fahrzeuge | Ausgenommen | Personenkraftwagen, Busse, Lastkraftwagen und Anhänger, die durch Fahrzeugtypgenehmigung abgedeckt sind. |
| OEM-Komponenten in Neufahrzeugen | Ausgenommen, wenn die Typgenehmigung sie abdeckt | ECUs, OEM-Infotainment, ADAS, Telematik, Navigation, Karosseriesteuerung und Gateway-ECUs können über die Fahrzeugtypgenehmigung abgedeckt sein. |
| Ersatzteile für Originalteile | Ausgenommen, wenn die Spezifikation gleich ist | Austausch-ECUs und Original-Austauschteile benötigen eine dokumentierte Grundlage für die Ausnahme. |
Nicht ausgenommene Produkte (CRA gilt)
| Produkt oder Kanal | CRA-Status | Beispiele |
|---|---|---|
| Vernetzte Aftermarket-Produkte | CRA gilt | Dashcams, OBD-II-Dongles, GPS-Tracker, Drittanbieter-Infotainment, Smartphone-Integration, Alarmanlagen und Tuning-Geräte. |
| Ladeinfrastruktur | CRA gilt | E-Ladestationen, Heim-Ladeausrüstung, Lademanagement-Software und intelligente Laderegler. |
| Flottenmanagement | CRA gilt | Nachrüst-Telematik, Flottenortung, Fahrerverhaltenüberwachung und Asset-Tracking. |
| Zubehör | CRA gilt | Vernetzte Reifendrucküberwacher, Diagnosewerkzeuge, Automotive-WLAN-Hotspots und vernetzte Aftermarket-Funktionen. |
Die Tier-Zulieferer-Frage
Sind Tier-1/2/3-Zulieferer ausgenommen?
Es hängt davon ab, wie die Komponente verkauft wird:
Komponente an OEM, dann in ein typgenehmigtes Fahrzeug. Die Komponente ist durch die Fahrzeugtypgenehmigung abgedeckt, und UN R155/R156 gelten über den OEM. Der CRA gilt nicht direkt für den Zulieferer, aber der OEM wird weiterhin CSMS-Nachweise verlangen.
Komponente an Vertrieb, Endkunde oder Werkstatt. Das Produkt ist nicht Teil des Typgenehmigungsprozesses. Der CRA gilt für Sie als Hersteller.
Dieselbe Komponente wird an OEM und Aftermarket verkauft. Die OEM-Lieferung kann durch Typgenehmigung abgedeckt sein. Die Aftermarket-Lieferung benötigt CRA-Compliance. Separate Produktvarianten können der sauberere Weg sein.
OEM-Anforderungen fließen nach unten
Selbst wenn der CRA nicht direkt gilt, werden OEMs Cybersicherheitsnachweise verlangen:
UN R155 verlangt von OEMs:
- Lieferantenrisiken identifizieren und managen.
- Cybersicherheitsfähigkeiten der Lieferanten sicherstellen.
- Lieferantenprozesse verifizieren.
Das bedeutet typischerweise:
- CSMS-Nachweisanforderungen.
- ISO/SAE 21434-Compliance-Anfragen.
- Sicherheitsbewertungen und Audits.
- Vereinbarungen zur Schwachstellenbehandlung.
- SBOM-Anforderungen, zunehmend.
Selbst ohne direkte CRA-Verpflichtung benötigen Sie ähnliche Fähigkeiten, um Automobil-OEMs zu beliefern.
ISO/SAE 21434 und CRA-Abstimmung
Was ist ISO/SAE 21434?
ISO/SAE 21434 „Straßenfahrzeuge: Cybersecurity Engineering“ ist der Automobil-Cybersicherheitsstandard, der abdeckt:
- Cybersicherheitsmanagement
- Risikobewertungsmethodik
- Produktentwicklung
- Produktion und Betrieb
- Incident Response
ISO/SAE 21434 ↔ CRA-Zuordnung
Für Aftermarket-Produkte, wo der CRA gilt:
| CRA-Anforderung | ISO/SAE 21434-Abdeckung | Lücke? |
|---|---|---|
| Security by Design | Klausel 10-11 (Entwicklung) | Stark |
| Risikobewertung | Klausel 8 (TARA) | Stark |
| Schwachstellenbehandlung | Klausel 13 (Incident Response) | Stark |
| Sicherheitsupdates | Klausel 12 (Produktion/Betrieb) | Teilweise |
| Keine bekannten Schwachstellen | Klausel 13 | Prozess abgestimmt |
| Zugangskontrolle | In TARA-Ergebnissen abgedeckt | Stark |
| SBOM | Nicht explizit gefordert | Lücke |
| ENISA-Meldung | Nicht abgedeckt | Lücke |
| CE-Kennzeichnung | Nicht abgedeckt | Lücke |
| Support-Zeitraum (mindestens 5 Jahre, bei langlebigen Komponenten länger) | Nicht spezifiziert | Lücke |
ISO/SAE 21434 für CRA nutzen
ISO/SAE 21434 → CRA-COMPLIANCE
WENN Sie ISO/SAE 21434 umgesetzt haben:
→ Starke technische Sicherheitsgrundlage
→ Bedrohungsanalyse und Risikobewertung wiederverwenden
→ Entwicklungsprozessnachweise nutzen
→ Incident-Response-Fähigkeiten verwenden
ZUSÄTZLICH FÜR CRA:
[ ] SBOM-Generierung (nicht in ISO 21434)
[ ] ENISA-Meldefähigkeit
[ ] CE-Kennzeichnungsprozess
[ ] Support-Zeitraum-Zusage (mindestens 5 Jahre gemäß Art. 13(8); muss die voraussichtliche Nutzungsdauer widerspiegeln; bei langlebigen Fahrzeugkomponenten kann er 5 Jahre überschreiten)
[ ] Verbraucherdokumentation (falls zutreffend)
Aftermarket-Produkte im Detail
Dashcams und DVRs
DASHCAM CRA-COMPLIANCE
KLASSIFIZIERUNG: Typischerweise Default-Kategorie
GILT, WEIL:
- Nicht Teil des typgenehmigten Fahrzeugs
- Direkt an Verbraucher/Flottenbetreiber verkauft
- Aftermarket-Installation
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN:
- Standardmäßig sicher (WLAN, Bluetooth)
- Datenschutz (Videodaten)
- Update-Mechanismus
- Keine Standardpasswörter
- SBOM für Firmware
- Support-Zeitraum von mindestens 5 Jahren (Art. 13(8)); muss die voraussichtliche Nutzungsdauer widerspiegeln und kann bei langlebigen Fahrzeugkomponenten länger sein
ZUSÄTZLICHE ERWÄGUNGEN:
- Video-Datenschutz (DSGVO-Abstimmung)
- Cloud-Speicher-Sicherheit (falls zutreffend)
- App-Sicherheit (Begleit-Apps)
OBD-II-Geräte
OBD-II-DONGLE CRA-COMPLIANCE
KLASSIFIZIERUNG: Möglicherweise Important Klasse I
(Schnittstelle zu Fahrzeugsystemen)
GILT, WEIL:
- Aftermarket-Produkt
- Verbindet mit Fahrzeug, aber nicht typgenehmigt
- Verbraucher-/Flottenmarkt
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN:
- Fahrzeugnetzwerk-Sicherheit (kritisch!)
- Datenschutz (Fahrzeugdaten sind sensibel)
- Sichere Kommunikation
- Keine unautorisierten Fahrzeugbefehle
- Firmware-Sicherheit
- SBOM
BESONDERE ERWÄGUNGEN:
- Zugang zu sicherheitskritischen Netzwerken
- Potenzielle Fahrzeug-Immobilisierungsrisiken
- Versicherungs- und Haftungsimplikationen
- Branchenrichtlinien beachten (SAE J3061)
E-Ladeausrüstung
E-LADESTATION CRA-COMPLIANCE
KLASSIFIZIERUNG: Default (Modul A), sofern keine Kernfunktion
einem Anhang-III-Eintrag entspricht. Ein Produkt ist nur dann
Important, wenn es die Kernfunktion einer Anhang-III-Kategorie
hat (Art. 7(1)). Eine Kategorie "Energieinfrastruktur" gibt
es in Anhang III nicht.
GILT, WEIL:
- Nicht Teil der Fahrzeug-Typgenehmigung
- Separates Infrastrukturprodukt
- Digitale Konnektivität
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN:
- Netzsicherheit (Energieinfrastruktur)
- Zahlungssicherheit (falls zutreffend)
- Kommunikationsprotokoll-Sicherheit (OCPP)
- Physische Sicherheit
- Update-Mechanismus
- SBOM
STANDARDS-ABSTIMMUNG:
- IEC 61851 (E-Laden)
- OCPP-Sicherheitsrichtlinien
- Smart-Grid-Standards
- CRA-Grundlegende Anforderungen
Flottentelematik
FLOTTENTELEMATIK CRA-COMPLIANCE
KLASSIFIZIERUNG: Default oder Important Klasse I
GILT, WEIL:
- Nachrüst-/Aftermarket-Installation
- Nicht mit Fahrzeug typgenehmigt
- Separates Produkt
WESENTLICHE ANFORDERUNGEN:
- Fahrzeugdatenschutz
- Standort-Datenschutz
- Kommunikationssicherheit
- Management-Plattform-Sicherheit
- Geräte-Firmware-Sicherheit
- SBOM
KOMMERZIELLE ERWÄGUNGEN:
- B2B-Produkt (kann Dokumentation beeinflussen)
- Flottenkundenanforderungen
- Integration mit Flottenmanagement-Plattformen
Ersatzteil-Erwägungen
Wann sind Ersatzteile ausgenommen?
ERSATZTEIL-ANALYSE
AUSGENOMMEN (Wahrscheinlich):
- Direkter Ersatz für OEM-Teil
- Gleiche Spezifikation wie Original
- Als Ersatz für typgenehmigtes Fahrzeug verkauft
- Erhält Typgenehmigungsstatus des Fahrzeugs
NICHT AUSGENOMMEN:
- Aufgerüstete/verbesserte Versionen
- Andere Spezifikationen
- Nicht mit Originalzulassung übereinstimmend
- Leistungsmodifikationen
GRAUZONE:
- Wiederaufbereitete Teile
- Äquivalente Drittanbieter-Teile
- Teile mit Softwareänderungen
EMPFEHLUNG:
Ausnahmegrundlage klar dokumentieren.
Im Zweifelsfall CRA-Compliance erwägen.
Praktische Compliance-Wege
Für Aftermarket-Produkthersteller
AFTERMARKET-PRODUKT CRA-WEG
BEWERTUNG:
[ ] Bestätigen, dass nicht von Typgenehmigung abgedeckt
[ ] Nach CRA-Kategorien klassifizieren
[ ] Anwendbare Standards identifizieren
COMPLIANCE-ANSATZ:
[ ] ISO/SAE 21434 nutzen, falls bereits implementiert
[ ] CRA-Grundlegende Anforderungen umsetzen
[ ] SBOM generieren
[ ] Schwachstellenbehandlung etablieren
[ ] Artikel-14-Meldung ab 11. September 2026 vorbereiten, auch für bereits auf dem Markt befindliche Produkte im Geltungsbereich
DOKUMENTATION:
[ ] Technische Dokumentation
[ ] Risikobewertung
[ ] Benutzerdokumentation
[ ] Konformitätserklärung
[ ] CE-Kennzeichnung
Für Tier-Zulieferer mit dualen Kanälen
TIER-ZULIEFERER MIT OEM + AFTERMARKET
STRATEGIE 1: Separate Produkte
- OEM-Variante: unter Typgenehmigungsfluss liefern
- Aftermarket-Variante: CRA-konform
- Klare Produktdifferenzierung
STRATEGIE 2: CRA-Compliance für alle
- CRA auf alle Varianten anwenden
- Übertrifft OEM-Anforderungen ohnehin
- Vereinfachtes Compliance-Management
- Einheitliche Produktdokumentation
STRATEGIE 3: Gestufter Ansatz
- Basissicherheit für alle (ISO 21434)
- Zusätzliche CRA-Elemente für Aftermarket
- Gemeinsame Kerndokumentation
Für OEMs beim Management von Lieferantenanforderungen
OEM-LIEFERANTENMANAGEMENT
UN R155-ANFORDERUNGEN:
- Cybersicherheitsfähigkeiten der Lieferanten verifizieren
- Lieferantenprozesse bewerten
- Lieferantenrisiken überwachen
PRAKTISCHER ANSATZ:
- ISO/SAE 21434-Compliance verlangen
- Sicherheitsbewertungsnachweise anfordern
- SBOM-Anforderungen in Verträge aufnehmen
- Vereinbarungen zum Schwachstellenaustausch etablieren
- Incident-Notification-Anforderungen definieren
ABSTIMMUNG MIT CRA:
Obwohl CRA nicht für typgenehmigte Komponenten
gilt, stärkt das Verlangen CRA-ähnlicher Nachweise
von Lieferanten Ihre UN R155-Compliance
Branchenstandards und Ressourcen
Relevante Standards
AUTOMOBIL-CYBERSICHERHEITSSTANDARDS
ISO/SAE 21434: Straßenfahrzeuge - Cybersecurity Engineering
UN-Regelung 155: Cybersicherheit (CSMS)
UN-Regelung 156: Software-Update (SUMS)
UNTERSTÜTZENDE STANDARDS:
ISO/SAE 8000: CSMS-Auditierung
ISO 24089: Software-Update-Engineering
AUTOSAR Cybersicherheitsspezifikationen
SAE J3061: Cybersicherheits-Leitfaden
LADESPEZIFISCH:
IEC 61851: E-Laden
OCPP (Open Charge Point Protocol)
ISO 15118: V2G-Kommunikation
Branchenorganisationen
| Organisation | Schwerpunkt | Website |
|---|---|---|
| Auto-ISAC | Bedrohungsinformationsaustausch | automotiveisac.com |
| CLEPA | Europäische Automobilzulieferer | clepa.eu |
| VDA | Deutscher Automobilverband | vda.de |
| ACEA | Europäische Automobilhersteller | acea.auto |
| ChargePoint | E-Ladebranche | chargepoint.com |
Checkliste für Automobilprodukte
AUTOMOBILPRODUKT CRA-CHECKLISTE
KLASSIFIZIERUNG:
[ ] Ist Produkt durch Typgenehmigung abgedeckt? (Ausgenommen wenn ja)
[ ] Ist es ein Aftermarket-Produkt? (CRA gilt)
[ ] Ist es ein Ersatzteil? (Ausnahmegrundlage prüfen)
[ ] Ist es Ladeinfrastruktur? (Üblicherweise CRA)
FALLS CRA GILT:
[ ] CRA-Klassifizierung bestimmt
[ ] Konformitätsbewertungsweg gewählt
[ ] Technische Dokumentation vorbereitet
TECHNISCHE COMPLIANCE:
[ ] ISO/SAE 21434-Abstimmung genutzt
[ ] Security-by-Default-Implementierung
[ ] Fahrzeugnetzwerk-Sicherheit (falls zutreffend)
[ ] Update-Mechanismus
[ ] SBOM-Generierung
[ ] Schwachstellenbehandlung
DOKUMENTATION:
[ ] Risikobewertung (TARA-Methodik funktioniert)
[ ] Sicherheitsarchitektur
[ ] Benutzerdokumentation
[ ] Konformitätserklärung
[ ] CE-Kennzeichnung
BESONDERE ERWÄGUNGEN:
[ ] Fahrzeugdaten-Datenschutz (DSGVO)
[ ] Sicherheitsimplikationen bewertet
[ ] OEM-Anforderungen (falls zuliefernd)
Wichtige Ressourcen
AUTOMOBIL-CYBERSICHERHEITSRESSOURCEN
REGULIERUNGEN:
UN-Regelung 155 (CSMS)
UN-Regelung 156 (SUMS)
https://unece.org/transport/vehicle-regulations
EU-Typgenehmigung:
Verordnung (EU) 2018/858
https://eur-lex.europa.eu
STANDARDS:
ISO/SAE 21434:2021
Erhältlich bei ISO oder SAE
LEITFÄDEN:
ENISA Good Practices for Security of Smart Cars
Auto-ISAC Best Practices
BRANCHE:
CLEPA-Positionspapiere
VDA Automotive Cybersecurity
Wichtig: Fahrzeuge sind vom CRA ausgenommen (abgedeckt durch UN R155/R156). Allerdings fallen Aftermarket-Zubehör, Diagnosewerkzeuge und vernetzte Dienste in den Anwendungsbereich.
Tipp: Wenn Sie Komponenten an Automobil-OEMs liefern UND Aftermarket-Produkte verkaufen, benötigen Sie möglicherweise CRA-Compliance nur für die Aftermarket-Produktlinie.
Verwandte Leitfäden:
- CRA-Produktklassifizierung: Ist Ihr Produkt Default, Important oder Critical?
- CRA Supplier Due Diligence: Fragebogen und Checkliste für Open-Source-Komponenten
Wie CRA Evidence hilft
Für Aftermarket-Automobilprodukte, die CRA-Compliance erfordern:
- ISO/SAE 21434-Zuordnung: Bestehende Automobil-Sicherheitsarbeit nutzen
- SBOM für Embedded: Unterstützung für Automobil-Firmware-Komponenten
- Schwachstellenverfolgung: Koordination der Automobil-Lieferkette
- Multi-Produkt-Management: Produktfamilien über Kanäle hinweg handhaben
- Generierung der Technischen Dokumentation: Automobil-gerechte Vorlagen
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Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische Compliance-Beratung, insbesondere bezüglich Typgenehmigungsgrenzen, wenden Sie sich an qualifizierte Regulierungsberater.
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