CRA für Automobilzulieferer: UN R155/R156 und Aftermarket
Wie der CRA für Automobilzulieferer und Aftermarket-Teile gilt: Fahrzeug-Typgenehmigungsausnahme, ISO/SAE 21434 und CRA-pflichtige Komponenten.
Analysen und praktische Hinweise zur EU-Cyberresilienz-Verordnung. Regulatorische Erklärungen, SBOM-Werkzeuge, Schwachstellenprozesse und ENISA-Meldungen für Hersteller, Einführer und Händler.
Wie der CRA für Automobilzulieferer und Aftermarket-Teile gilt: Fahrzeug-Typgenehmigungsausnahme, ISO/SAE 21434 und CRA-pflichtige Komponenten.
Wo der CRA endet und MDR/IVDR beginnen: Wellness-Geräte, Gesundheits-Apps, Telemedizin-Ausrüstung und nicht ausgenommene Produkte.
CRA für Consumer-IoT: Standardpflichten. Klasse I nach Anhang III: Smart-Home-Sicherheit, interaktive oder ortende Spielzeuge, Gesundheits-/Kinder-Wearables.
Wie der CRA für Industrieautomation und OT gilt: IEC-62443-Abstimmung, warum SPS und SCADA meist Standardkategorie sind und wann die Klasse steigt.
30. Mai 2026: keine notifizierten Stellen unter dem CRA, keine harmonisierten Normen, keine ENISA-Plattform. Artikel 14 gilt ab 11. September 2026.
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