CRA-Konformitätsbewertung: Entscheidungsleitfaden Modul A vs. B+C vs. H

Wie Sie den richtigen Konformitätsbewertungsweg für Ihr Produkt wählen. Behandelt Selbstbewertungsberechtigung, Anforderungen an Benannte Stellen und praktische Umsetzung für jedes Modul.

CRA Evidence-Team
Autor
13. Februar 2026
Aktualisiert 25. Februar 2026, 00:00:00 UTC
10 Min. Lesezeit
CRA-Konformitätsbewertung: Entscheidungsleitfaden Modul A vs. B+C vs. H
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Ihr CRA-Konformitätsbewertungsweg bestimmt Kosten, Zeitplan und externe Abhängigkeiten. Wählen Sie falsch und Sie verschwenden Monate und Tausende von Euro. Wählen Sie richtig und Sie haben einen klaren Weg zur CE-Kennzeichnung.

Dieser Leitfaden hilft Ihnen, das richtige Konformitätsbewertungsmodul auszuwählen und zu verstehen, was jedes beinhaltet.

Zusammenfassung

  • Modul A (Selbstbewertung): Verfügbar für Standard-Produkte und Wichtig Klasse I (bei Verwendung harmonisierter Normen)
  • Modul B+C (Drittpartei): Erforderlich für Wichtig Klasse II, optional für andere
  • Modul H (Umfassende QS): Alternative zu B+C für Organisationen mit mehreren Produkten
  • Produktklassifizierung bestimmt, welche Optionen verfügbar sind
  • Kostenunterschied: Modul A (~5-20K€ intern), B+C (~30-100K€+), H (~50K€+ Einrichtung + laufend)

Tipp: Etwa 90% der Produkte gehören zur Standard-Kategorie und können Modul A (Selbstbewertung) nutzen. Dies ist der schnellste und günstigste Weg zur CE-Kennzeichnung.

CRA-Konformitätsbewertungs-Entscheidungsdiagramm — Module A, B+C und H

Überblick Konformitätsbewertung

Die Konformitätsbewertung zeigt, wie Sie nachweisen, dass Ihr Produkt die CRA-Anforderungen erfüllt. Die EU-Konformitätserklärung (DoC), die Sie unterzeichnen, erklärt, dass Ihr Produkt konform ist. Sie müssen jedoch Nachweise haben, um diese Behauptung zu belegen.

Der CRA bietet drei Konformitätsbewertungsmodule:

MODULOPTIONEN NACH PRODUKTKATEGORIE

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                    STANDARD-PRODUKTE                         │
│                   (~90% der Produkte)                        │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│   Modul A (Selbstbewertung)    ✓ Erlaubt                    │
│   Modul B+C (Drittpartei)      ✓ Erlaubt (optional)         │
│   Modul H (Umfassende QS)      ✓ Erlaubt (optional)         │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│              WICHTIG KLASSE I PRODUKTE                       │
│              (Anhang III, Teil I)                            │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│   Modul A (Selbstbewertung)    ✓ FALLS harmonisierte Normen │
│   Modul B+C (Drittpartei)      ✓ Erlaubt                    │
│   Modul H (Umfassende QS)      ✓ Erlaubt                    │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│              WICHTIG KLASSE II PRODUKTE                      │
│              (Anhang III, Teil II)                           │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│   Modul A (Selbstbewertung)    ✗ NICHT Erlaubt              │
│   Modul B+C (Drittpartei)      ✓ ERFORDERLICH               │
│   Modul H (Umfassende QS)      ✓ Erlaubt                    │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│                  KRITISCHE PRODUKTE                          │
│                    (Anhang IV)                               │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│   Modul A (Selbstbewertung)    ✗ NICHT Erlaubt              │
│   Modul B+C (Drittpartei)      ✓ ERFORDERLICH + EUCC        │
│   Modul H (Umfassende QS)      ✓ Erlaubt + EUCC             │
└─────────────────────────────────────────────────────────────┘

Modul A: Interne Fertigungskontrolle

Selbstbewertung. Sie bewerten Ihr eigenes Produkt anhand der CRA-Anforderungen.

Wann Modul A verfügbar ist

  • Standard-Produkte: Immer verfügbar
  • Wichtig Klasse I: Nur wenn Sie relevante harmonisierte Normen vollständig anwenden

Was "Harmonisierte Normen" bedeutet

Für die Selbstbewertung von Wichtig Klasse I müssen Sie harmonisierte Normen anwenden, die:

  • Die wesentlichen Anforderungen in Anhang I abdecken
  • Im Amtsblatt der EU veröffentlicht sind
  • Vollständig (nicht teilweise) angewendet werden

Wenn keine harmonisierte Norm existiert für Ihren Produkttyp, müssen Wichtig Klasse I Produkte Modul B+C oder H verwenden.

PRÜFEN SIE MIT PRIMÄRQUELLE: Harmonisierte Normen für CRA werden noch entwickelt. Überwachen Sie OJEU-Veröffentlichungen.

Modul A Prozess

MODUL A KONFORMITÄTSBEWERTUNG

1. DESIGNPHASE
   ├── Security-by-Design-Prinzipien anwenden
   ├── Risikobewertung durchführen (Anhang I Anforderungen)
   ├── Sicherheitsarchitektur dokumentieren
   └── Harmonisierte Normen anwenden (wenn Klasse I)

2. DOKUMENTATION
   ├── Technisches Dossier erstellen (Anhang VII)
   │   ├── Produktbeschreibung
   │   ├── Risikobewertungsergebnisse
   │   ├── Designdokumentation
   │   ├── Angewandte Normen
   │   ├── Testergebnisse
   │   └── SBOM
   └── EU-Konformitätserklärung vorbereiten

3. FERTIGUNGSKONTROLLEN
   ├── Sicherstellen, dass Fertigung Konformität beibehält
   ├── Qualitätskontrollen dokumentieren
   └── Jede Einheit verifizieren (wo anwendbar)

4. FINALISIERUNG
   ├── EU-Konformitätserklärung unterzeichnen
   ├── CE-Kennzeichnung anbringen
   └── Dokumentation aufbewahren (10 Jahre)

Modul A Kosten

Kostenelement Typischer Bereich Anmerkungen
Risikobewertung 5.000-15.000€ Intern oder Berater
Technische Dokumentation 5.000-20.000€ Abhängig von Komplexität
Tests 2.000-10.000€ Intern oder Labor
SBOM-Werkzeuge 0-5.000€ Werkzeuge existieren möglicherweise bereits
Interne Personalzeit Variabel Oft die größten Kosten

Typischer Gesamtbereich: 15.000-50.000€ (interne Kosten)

Modul A Zeitplan

Phase Dauer
Risikobewertung 2-4 Wochen
Dokumentation 4-8 Wochen
Tests 2-4 Wochen
Überprüfung und Finalisierung 1-2 Wochen

Typischer Gesamtzeitplan: 2-4 Monate

Modul B+C: EU-Baumusterprüfung

Drittbewertung. Eine Benannte Stelle prüft Ihr Produktdesign.

Wann Modul B+C erforderlich ist

  • Wichtig Klasse II: Obligatorisch
  • Kritische Produkte: Obligatorisch (plus EUCC)
  • Wichtig Klasse I: Wenn keine harmonisierten Normen verwendet werden

Modul B: EU-Baumusterprüfung

Eine Benannte Stelle prüft eine repräsentative Probe (Baumuster) Ihres Produkts und stellt ein Zertifikat aus.

MODUL B PROZESS

1. ANTRAGSTELLUNG
   ├── Benannte Stelle auswählen
   ├── Antrag einreichen mit:
   │   ├── Produktmuster(n)
   │   ├── Technischer Dokumentation
   │   └── Antragsformular
   └── Erstgebühren zahlen

2. PRÜFUNG
   ├── BS prüft Dokumentation
   ├── BS testet Produktmuster
   ├── BS verifiziert Anhang I Konformität
   └── BS kann zusätzliche Infos/Tests anfordern

3. ENTSCHEIDUNG
   ├── Konform → EU-Baumusterprüfbescheinigung
   ├── Nicht konform → Mängelbericht
   └── Bei Mängeln: beheben und erneut einreichen

4. BESCHEINIGUNG
   ├── Gültig für geprüften Produkttyp
   ├── Listet Bedingungen und Einschränkungen
   └── Unterliegt Überprüfung (typischerweise 5 Jahre)

Modul C: Konformität mit dem Baumuster

Nach Modul B stellen Sie sicher, dass die Produktion dem zertifizierten Baumuster entspricht.

MODUL C PROZESS

1. FERTIGUNGSKONTROLLEN
   ├── Sicherstellen, dass jede Einheit dem zertifizierten Baumuster entspricht
   ├── Fertigungsprozesse dokumentieren
   └── Qualitätskontrollen beibehalten

2. ERKLÄRUNG
   ├── Verweis auf EU-Baumusterprüfbescheinigung
   ├── EU-Konformitätserklärung unterzeichnen
   └── CE-Kennzeichnung anbringen

3. LAUFEND
   ├── Konformität mit zertifiziertem Baumuster beibehalten
   ├── Änderungen, die den Typ betreffen, an BS melden
   └── Bei wesentlichen Änderungen erneut zertifizieren

Auswahl der Benannten Stelle

Überlegungen bei der Auswahl einer Benannten Stelle:

Faktor Überlegung
Geltungsbereich Ist BS für CRA und Ihren Produkttyp benannt?
Kapazität Haben sie Verfügbarkeit? (Frühe CRA = begrenzte Kapazität)
Standort Einfachere Logistik bei Nähe
Erfahrung Vertrautheit mit Ihrem Produkttyp
Kosten Gebühren variieren erheblich
Zeitplan Wie schnell können sie Prüfung ansetzen?

BS finden: Prüfen Sie NANDO-Datenbank (offizielles EU-Register der Benannten Stellen), sobald CRA-Benennungen veröffentlicht werden.

Warnung: Die Gebühren von Benannten Stellen liegen typischerweise zwischen 30.000 und 100.000€+, und Wartezeiten können 4-16 Wochen erreichen. Planen Sie Budget und Zeitrahmen entsprechend.

Modul B+C Kosten

Kostenelement Typischer Bereich Anmerkungen
BS Antragsgebühr 2.000-5.000€ Nicht erstattungsfähig
BS Prüfgebühr 15.000-50.000€ Abhängig von Komplexität
Mustervorbereitung 1.000-5.000€ Produktmuster für Tests
Technische Dokumentation 10.000-30.000€ Muss BS-Anforderungen erfüllen
Reise/Logistik 1.000-5.000€ Falls Vor-Ort-Besuche erforderlich
Behebung (falls nötig) Variabel Erneute Tests, Dokumentationskorrekturen

Typischer Gesamtbereich: 30.000-100.000€+

Modul B+C Zeitplan

Phase Dauer
BS-Auswahl und Antrag 2-4 Wochen
Dokumentationsvorbereitung 4-8 Wochen
BS-Wartezeit 4-16 Wochen (variiert erheblich)
Prüfung 4-8 Wochen
Bescheinigungsausstellung 2-4 Wochen

Typischer Gesamtzeitplan: 4-10 Monate

Modul H: Umfassende Qualitätssicherung

Qualitätsmanagementsystem-Ansatz. BS genehmigt Ihr QMS für Design, Produktion und Tests.

Wann Modul H sinnvoll ist

Modul H ist vorteilhaft wenn:

  • Sie mehrere Produkte haben, die Drittbewertung erfordern
  • Sie bereits ein ausgereiftes QMS haben (ISO 9001, ISO 27001)
  • Sie eine laufende BS-Beziehung wollen statt produktweiser Prüfung
  • Sie häufige Produktupdates veröffentlichen

Modul H Prozess

MODUL H PROZESS

1. QMS-ETABLIERUNG
   ├── Qualitätssystem entwerfen, das abdeckt:
      ├── Designprozess
      ├── Fertigungskontrollen
      ├── Prüfverfahren
      └── Dokumentationsmanagement
   └── Mit CRA-Anforderungen abstimmen

2. BS-BEWERTUNG
   ├── QMS-Dokumentation einreichen
   ├── BS auditiert Ihr QMS
   ├── BS verifiziert CRA-Abstimmung
   └── BS stellt QMS-Genehmigungszertifikat aus

3. PRODUKTDESIGN (pro Produkt)
   ├── Genehmigtem QMS für Design folgen
   ├── Designprüfung durchführen
   ├── Konformität dokumentieren
   └── BS kann Designprozess auditieren

4. PRODUKTION
   ├── Genehmigtem QMS für Produktion folgen
   ├── Konformität dokumentieren
   └── BS führt Überwachungsaudits durch

5. ERKLÄRUNG (pro Produkt)
   ├── EU-Konformitätserklärung unterzeichnen
   ├── Verweis auf QMS-Zertifikat
   └── CE-Kennzeichnung anbringen

6. LAUFEND
   ├── QMS pflegen
   ├── BS-Überwachungsaudits (typischerweise jährlich)
   └── QMS rezertifizieren (typischerweise alle 3-5 Jahre)

Modul H Kosten

Kostenelement Typischer Bereich Anmerkungen
QMS-Entwicklung/-Upgrade 20.000-50.000€ Wenn von Grund auf neu
BS-Erstaudit 15.000-30.000€ QMS-Zertifizierung
Jährliche Überwachung 5.000-15.000€ Laufend
Pro-Produkt-Designprüfung 5.000-15.000€ Variiert nach Komplexität

Ersteinrichtung: 40.000-100.000€ Jährlich laufend: 10.000-30.000€

Modul H vs. B+C Entscheidung

Faktor Modul B+C Modul H
Anzahl Produkte 1-3 Produkte 4+ Produkte
Bestehendes QMS Kein ausgereiftes QMS Ausgereiftes QMS vorhanden
Update-Häufigkeit Seltene Updates Häufige Releases
Organisationsgröße Klein/mittel Mittel/groß
Vorabkosten Niedriger Höher
Pro-Produkt-Kosten Höher Niedriger
Laufende Kosten Niedriger Höher (Überwachung)

Tipp: Modul H wird ab 4+ Produkten kosteneffektiv. Wenn Sie ein ausgereiftes QMS haben (ISO 9001, ISO 27001), ist es oft die bessere langfristige Investition.

Faustregel: Modul H wird ab 4+ Produkten oder bei häufig benötigter Nachprüfung kosteneffektiv.

EU-Konformitätserklärung

Unabhängig vom gewählten Modul müssen Sie eine EU-Konformitätserklärung ausstellen.

Erforderlicher Inhalt der DoC

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
(Cyber Resilience Act - Verordnung (EU) 2024/2847)

1. Produktidentifikation:
   [Produktname, Typ, Charge, Seriennummer(n)]

2. Name und Anschrift des Herstellers:
   [Ihre Firmendaten]

3. Diese Konformitätserklärung wird unter alleiniger
   Verantwortung des Herstellers ausgestellt.

4. Gegenstand der Erklärung:
   [Produktbeschreibung, ausreichend für Rückverfolgbarkeit]

5. Der oben beschriebene Gegenstand der Erklärung entspricht
   den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:
   - Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act)
   - [Andere anwendbare Rechtsvorschriften]

6. Angabe der einschlägigen harmonisierten Normen oder
   Bezugnahme auf Spezifikationen, für die die Konformität
   erklärt wird:
   [Liste der angewandten Normen mit Versionsnummern]

7. Gegebenenfalls die Benannte Stelle:
   [Name der BS, Nummer, Zertifikatsverweis]
   hat: [Modul B/H Prüfung] durchgeführt
   und ausgestellt: [Zertifikatsnummer]

8. Zusätzliche Angaben:
   [Unterstützungszeitraum, Kontakt für Schwachstellenmeldungen, etc.]

Unterzeichnet für und im Namen von:
[Name, Funktion]
[Ort und Datum der Ausstellung]
[Unterschrift]

CE-Kennzeichnung

Nach der Konformitätsbewertung bringen Sie die CE-Kennzeichnung an.

Anforderungen an die CE-Kennzeichnung

  • Sichtbar, lesbar, dauerhaft
  • Mindestens 5mm Höhe
  • Korrekte Proportionen (wie in Rechtsvorschriften spezifiziert)
  • Auf Produkt oder Verpackung (wenn Produktkennzeichnung nicht machbar)
  • Begleitet von Nummer der Benannten Stelle, wenn Modul B oder H verwendet

Platzierung der CE-Kennzeichnung

BEISPIELE FÜR CE-KENNZEICHNUNG

Physisches Produkt:
├── Auf dem Produkt selbst (bevorzugt)
├── Auf Typenschild/Etikett
├── Auf Verpackung (wenn Produkt zu klein)
└── In Dokumentation (wenn physische Kennzeichnung unmöglich)

Software:
├── Im Info-/Über-Bildschirm
├── In Dokumentation
└── Auf Verpackung (wenn physische Medien)

Mit Benannter Stelle (Modul B oder H):
CE-Kennzeichnung + BS-Nummer
z.B. CE 1234 (wobei 1234 die BS-Identifikationsnummer ist)

Häufige Fehler

Wichtig: Eine Selbstbewertung (Modul A), wenn Ihr Produkt Wichtig Klasse II ist, stellt eine ungültige Konformitätsbewertung dar. Das Produkt darf nicht legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Selbstbewertung wenn nicht erlaubt

Problem: Wahl von Modul A für Wichtig Klasse II Produkt.

Konsequenz: Ungültige Konformitätsbewertung. Produkt kann nicht legal in Verkehr gebracht werden.

Prävention: Immer Produktklassifizierung vor Wahl des Bewertungswegs verifizieren.

Teilweise Normenanwendung

Problem: Beanspruchung von Modul A für Wichtig Klasse I bei nur teilweiser Anwendung harmonisierter Normen.

Konsequenz: Modul A ist ohne vollständige Normenanwendung nicht verfügbar.

Prävention: Wenn Sie Normen nicht vollständig anwenden können, verwenden Sie Modul B+C oder H.

Unzureichende Dokumentation

Problem: Technisches Dossier fehlt erforderlicher Inhalt für gewähltes Modul.

Konsequenz: Kann Konformität nicht nachweisen. DoC nicht gültig.

Prävention: Checklisten verwenden. Dokumentationsanforderungen für Ihr spezifisches Modul prüfen.

Benannte Stelle Überraschung

Problem: Späte Entdeckung, dass Produkt BS-Bewertung erfordert.

Konsequenz: Verzögerter Markteintritt (BS-Wartezeiten können Monate betragen).

Prävention: Produkte früh klassifizieren. BS proaktiv einbinden.

Wie CRA Evidence hilft

CRA Evidence unterstützt alle Konformitätsbewertungswege:

  • Modulauswahl-Anleitung: Basierend auf Ihrer Produktklassifizierung
  • Dokumentationsvorlagen: Technische Dossierstruktur pro Modul
  • Checklisten-Verfolgung: Modulspezifische Anforderungen
  • DoC-Generierung: Konforme Erklärungsvorlagen
  • Koordination mit Benannten Stellen: Prüfstatus und Zertifikate verfolgen

Planen Sie Ihre Konformitätsbewertung auf app.craevidence.com.

Verwandte Leitfäden

Klassifizierung: Bestimmen Sie zunächst Ihre Produktkategorie mit unserem Klassifizierungsleitfaden.

Technisches Dossier: Erstellen Sie Ihr Nachweispaket mit unserem Annex VII Leitfaden zum technischen Dossier.

Kosten: Schätzen Sie Ihre gesamten Compliance-Kosten mit unserem CRA-Kostenschätzungsleitfaden.

Erklärung: Bereiten Sie Ihre EU-Konformitätserklärung vor.


Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Für spezifische Compliance-Beratung konsultieren Sie bitte qualifizierte Rechtsberater.

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